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Schulordnung

 

Hausordnung des Neuen Gymnasiums Potsdam

(babelsberger filmgymnasiums)

 

Alle am Schulleben des Neuen Gymnasiums Potsdam (babelsberger filmgymnasiums) Beteiligten begegnen einander mit Höflichkeit, größtmöglicher Ruhe, zuvorkommender Hilfsbereitschaft, Toleranz und Fairness. Verhaltensweisen, die das Bild der Schule in der Öffentlichkeit negativ gestalten und den Normen menschlichen Zusammenlebens widersprechen, sind zu vermeiden. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Tragen von Kleidungsstücken, welche mit der neonazistischen Szene in Verbindung zu bringen sind, zu unterlassen. Darunter zählen unter anderem Kleidungsstücke der Marken Consdaple, Thor Steinar, Troublemaker und Masterrace Europe.

 

 

1. Unterricht

1.1 Unterrichtsbeginn

Schüler und Lehrer erscheinen zu allen Unterrichtsstunden so pünktlich, dass ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbeginn gewährleistet ist, in der Regel mindestens 5 min. vor dem regulären Unterrichtsbeginn.

Sollte der unterrichtende Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein, informiert ein Klassensprecher die Schulleitung.

Kommen Schüler verspätet zum Unterricht, wird dieser durch die betreffenden Schüler nicht mehr gestört (Ausnahme: Verkehrsbedingte Verspätungen in der 0. und 1. Stunde).

Die Unterrichtsstunde wird als Selbststudienzeit in der Bibliothek realisiert. Eine entsprechende Entschuldigung wird dem betreffenden Fachlehrer in der Pause vorgetragen.

 

1.2 Unterrichtsablauf

Wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Ablauf des Unterrichts ist ein auf das Unterrichtsziel ausgerichtetes Verhalten aller am Unterricht beteiligten Lehrer und Schüler.

Verhaltensweisen, die andere stören oder den Unterrichtsablauf beeinträchtigen, verbieten sich damit von selbst.

Das Essen und das Kauen von Kaugummi sind während des Unterrichts zu unterlassen. Trinken ist dann erlaubt, wenn der Lehrer dazu Gelegenheit schafft.

Die Fachräume werden nur im Beisein eines Lehrers betreten. Essen und Trinken ist hier grundsätzlich untersagt.

Der Gebrauch von Handys ist nur als Musik- und Spielgerät während der Pausen gestattet. Die Nutzung des Handys zum Schreiben von Nachrichten und zum telefonieren ist während der gesamten Schulzeit untersagt.

 

1.3 Verhalten in den Pausen

Die kleinen Pausen dienen der Herstellung der erforderlichen Arbeitsbereitschaft für den Unterricht.

Zu den Hofpausen begeben sich die Schüler auf den Schulhof. Bei schlechtem Wetter (Regen, Kälte u.a. unzumutbaren Witterungsbedingungen) wird von dem Aufsicht führenden Lehrer abgeklingelt und die Schüler bleiben im Schulgebäude.

 

1.4 Entschuldigungen und Beurlaubungen

Das Fehlen eines Schülers wird der Schule durch einen Erziehungsberechtigten bis spätestens 9:30 Uhr mitgeteilt.

Am Tag nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Wird ein Schüler durch den Klassenlehrer über die Schulleitung aufgrund von Erkrankung vorzeitig aus der Schule entlassen, so sind die Erziehungsberechtigten zuvor zu benachrichtigen.

Wünschen die Erziehungsberechtigten eines Schülers, ihn aus privaten Gründen vom Unterricht freistellen zu lassen, so richten sie ein schriftliches Beurlaubungsgesuch an den entsprechenden Klassenleiter – bei einem Zeitraum von mehr als 3 Unterrichtstagen über den Klassenleiter an die Schulleitung.

Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor dem entsprechenden Termin eingereicht werden.

 

2. Ordnung und Sauberkeit

Alle am Schulleben Beteiligten legen ein Höchstmaß an Ordnung und Sauberkeit an den Tag. Jegliches Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen stellt die Schule dem Verursacher bzw. seinen Erziehungsberechtigten in Rechnung.

Durch die jeweiligen letzten Raumnutzer werden die Stühle hochgestellt und alle Fenster fest verschlossen. Die Schüler führen eine Grobreinigung des Raumes durch.

Jeder Schüler hat ein Anrecht auf einen sauberen Arbeitsplatz – das Beschmieren von Wänden und Bänken sowie dem Inventar verbietet sich daher von selbst.

Zum Umgang mit Wertgegenständen im Sportunterricht gibt es eine Sonderregelung der Fachkonferenz Sport, über die alle Schüler belehrt werden.

 

3. Sicherheit

Jeder verhält sich so, dass er sich selbst sowie andere nicht verletzt oder gefährdet, keine Sachschäden und Belästigungen entstehen.

Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

Das Befahren des Schulgeländes mit Motorfahrzeugen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig.

Aufgrund der großen Verletzungsgefahr hat das Werfen von Schneebällen sowie anderer Gegenstände auf dem Schulgelände zu unterbleiben.

Der Genuss von Drogen ist auf dem Schulgelände generell verboten.

Das gesamte Schulgelände einschließlich angrenzender Freiflächen ist rauchfreie Zone.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist nicht volljährigen Schülern der Sekundarstufe 1 untersagt.

Für Zeiten der Freistunden sind den Schülern von der Schule geeignete Räumlichkeiten anzubieten.

Das Mitbringen von unterrichtsfremden Utensilien erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Ausnahmen bilden Gegenstände, die in Absprache mit dem entsprechenden Fachlehrer mitgeführt werden.

Bei Gefahr ertönt ununterbrochenes Dauerklingeln. Nach den Sicherheits-bestimmungen (Alarmplan) verlassen die Schüler unter Leitung des Lehrers nach dessen Anweisungen das Schulhaus und begeben sich so schnell wie möglich auf die vorgesehenen Stellplätze.

Der Aushang von Informationen und Werbungen für nichtschulische Veranstaltungen ist durch die Schulleitung genehmigen zu lassen.

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben. Dort sind auch alle Schäden sofort zu melden.

 

 

Potsdam, den 11.11.2010

W. Schwarzer

Vorsitzender der Schulkonferenz