Büchergeldregelung am bfg
Achtung:Die Abrechnung des Büchergeldes der vergangenen Schuljahre finden Sie im Schul-Webportal
Gemäß Schulvertrag wird zusätzlich zum Schulgeld ein jährliches Büchergeld in Höhe von 80,00 Euro pro Schüler erhoben. Dieses Geld wird auf das Unterkonto der Schule bei der DKB-Bank überwiesen. Die Schule verwendet diese Gelder ausschließlich für die Anschaffung neuer Bücher.
Das Büchergeld ist eine Leihgebühr, die jährlich anfällt. Die Schule garantiert im Gegenzug stets aktuelle Bücher in vernünftigem Zustand. Die Leihbücher müssen am Ende jeden Schuljahres wieder an die Schule zurück gegeben werden, fehlende oder stark beschädigte Bücher (Anstreichungen, Beschädigungen, Wasserflecken, herausgerissene Seiten) müssen der Schule erstattet werden.
Die Kosten für einen kompletten Büchersatz eines Schülers in einer Jahrgangsstufe belaufen sich auf etwa 250,00 bis 300,00 Euro. Wir gehen von einer mittleren Lebenszeit eines Buches von 3 bis 4 Jahren aus, so dass die 80,00 Euro Büchergeld die realen Bücherkosten decken.
Spätestens nach 3 bis 4 Jahren im Schuleinsatz werden die Bücher gegen neue Exemplare ausgetauscht, bzw. wenn neue aktualisierte Auflagen der Verlage herausgegeben werden.
Die Buchausleihe an die Schüler erfolgt zentral durch die Schule organisiert in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, so dass die Schülerinnen und Schüler bereits in der ersten Schulwoche des Schuljahres ihren kompletten Büchersatz erhalten. Die Ausgabe und der Empfang der Bücher werden von den Schülerinnen und Schülern quittiert. Diese Bücher müssen zum Ende des Schuljahres (Projektwoche vor den Sommerferien) wieder zurück gegeben werden, die Schüler erhalten eine Rückgabequittung.
Fehlende Bücher bzw. stark beschädigte Bücher werden anschließend den Eltern schriftlich in Rechnung gestellt. Nach Beginn der Sommerfeien ist eine nachträgliche Rückgabe von Büchern nicht mehr möglich, da dann bereits die Bestellungen beim Buchhandel zum Ersatz der Bücher eingeleitet werden.
Schülerinnen und Schüler, bei denen der Eingang des Büchergeldes auf dem Schulkonto der DKB-Bank nicht verzeichnet werden konnte, erhalten solange keine Bücher, bis der Geldeingang belegt werden konnte.
Die Schule erstellt jährlich eine Abrechnung zum Nachweis der Verwendung des Büchergeldes für die Eltern.
Im Büchergeld sind Schülerarbeitshefte nicht enthalten, diese werden von den Klassen- bzw. Fachlehrern extra erhoben und verbleiben im Besitz der Schüler.
Laut Konferenzbeschluss und Schulvertrag sind alle Eltern verpflichtet, sich an die Bücherregelung der Schule zu halten und das Büchergeld zu zahlen, unabhängig, ob eigene Bücher angeschafft werden sollen. Leihexemplare werden auf jeden Fall durch die Schule gestellt.








